Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr
Bei Stornierung bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Monat | 1 Monat bis 1 Woche | in der letzten Woche |
keine Stornogebühren | 40 % | 70 % | 90 % |